Die Flut an Klagen gegen die Betriebsrentenanpassung bei IBM, die im Jahre 2010 begonnen hat, hält in der
Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg unvermindert an.
Im 1. Halbjahr 2012 sind allein beim Arbeitsgericht Stuttgart 259 Klagen gegen die Firma IBM wegen
Betriebsrentenanpassung eingegangen. In diesem Zeitraum sind beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 806 Berufungen in solchen Verfahren erhoben worden. Dies sind
46,65 % aller Berufungen beim Landesarbeitsgericht.
Nach wie vor gehen fast alle derartigen Verfahren durch alle drei
Gerichtsinstanzen bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG). Dies ist deshalb unverständich, weil sich das BAG mehrfach mit der zentralen Rechtsfrage in diesen Verfahren beschäftigt hat. IBM hat danach bei ihren Anpassungsentscheidungen einen
unzutreffenden Prüfungszeitraum zugrunde gelegt. Zuletzt bestätigte wurde diese Rechtssprechung durch das BAG mit Urteil
vom 19.06.2012 (3 AZR 464/11). Für IBM gibt es danach - bei realistischer Betrachtung - wohl in allen diesen Fällen nichts mehr zu gewinnen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 10. Mai 2011 - 6 Sa 107/11 -
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berlin
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