Freitag, 29. Januar 2010

Kein Mindestlohn mehr bei der Post

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Postmindestlohnverordnung) rechtswirdig ist. Mit der Verordnung sind Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" im November 2007 geschlossen haben. Daher gelten diese Tarifverträge für die Deutsche Post AG - aber nicht mehr für den größten Teil ihrer Konkurrenten. 

Das Ärgerlichste: Alleine schon wegen Formfehlern im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Verordnung vom BVerwG gekipppt worden. Die Postmindestlohnverordnung verletzt die Rechte der Arbeitgeber, weil die Beklagte bei deren Erlass das gesetzlich in § 1 Abs. 3a Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz a.F. vorgeschriebene
Beteiligungsverfahren nicht eingehalten habe. Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Erlass der Rechtsverordnung den in deren Geltungsbereich fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Dies sei nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Maße geschehen. 

Die bei den Konkurrenten der Deutsche Post AG beschäftigten Arbietnehmern müssen sich in Folge dieses Urteils auf deutliche Lohnabsenkungen gefasst machen.  Statt des bisherigen Mindestlohns von 9,60 EUR wird von Arbietgeberseite bereits von einer Absenkung auf 8,50 EUR gesprochen. Es besteht jeoch die Gefahr, dass zukünftig die Löhne deutlich darunter liegen werden.


Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Bechert

Berlin

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