Montag, 15. Oktober 2012

Bei Beleidigung auf Facebook droht Kündigung

Die fristlose Kündigung wegen "Menschenschinder und Ausbeuter" auf dem privaten Facebook-Profil eines Auszubildenden hielt das LAG Hamm - 3 Sa 644/12 am 10.10.2012 für wirksam. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist gut beraten, wenn er auf alle beleidigende Äußerungen gegen den Arbeitgeber oder Ausbilder verzichtet.
  - http://goo.gl/dJVpS

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