Die fristlose Kündigung wegen
"Menschenschinder und Ausbeuter" auf dem privaten Facebook-Profil eines
Auszubildenden hielt das LAG Hamm - 3 Sa 644/12 am 10.10.2012 für wirksam. Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist gut beraten, wenn er auf alle beleidigende Äußerungen gegen den Arbeitgeber oder Ausbilder verzichtet.
- http://goo.gl/dJVpS
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