Mittwoch, 19. September 2012

Geschäftsführer Treberhilfe hat Klage verloren.

Das Arbeitsgericht Berlin hat gestern die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Treberhilfe, Herrn Hans-Harald Ehlert, gegen die „Neue Treberhilfe gGmbH“ abgewiesen.

Das Gericht ist der Auffassung des Herrn Ehlert, er habe nach seiner Abberufung als Geschäftsführer in einem Arbeitsverhältnis zu der (alten) Treberhilfe gestanden, das auf die „Neue Treberhilfe GmbH“ übergegangen sei, nicht gefolgt. Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB hat demnach gerade nicht stattgefunden. Er habe nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden. Nach der Entscheidung des Gerichts hat im Zeitpunkt des Übergangs des Betriebs auf die „Neue Treberhilfe gGmbH“ ein Arbeitsverhältnis nicht bestanden. Herr Ehlert konnte weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die (alte) Treberhilfe nehmen und war deshalb nicht als Arbeitnehmer anzusehen.

Arbeitsgericht Berlin - Aktenzeichen 5 Ca 19989/11- vom 18. September 2012 

Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Berlin 

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