Die Kündigung eines Mitarbeiters der BVG wegen Drogenkonsums in der Freizeit ist unwirksam, weil der Personalrat fehlerhaft angehört wurde.
http://www.arbeitsrecht-berlin.de/news/kuendigung-von-arbeitnehmer-wegen-drogenkonsum-in-der-freizeit.html
LAG Berlin-Brandenburg, 19 Sa 306/12 und 19 Sa 324/12
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Berlin
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