Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm wurde heute ein Fall verhandelt, in dem es un Äußerungnen von Ex-Arbeitnehmerinnnen eines Pflegebetriebes nach deren Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit ging. Die Pflegekräfte hatten unter anderem den Chef als Pfeife und arme Pfanne bezeichnet, den Betreib nannten sie Drecksladen oder wahlweise Saftladen.
Heute schlossen die Parteien vor dem LAG einen Vergleich. Die oben gennannten Äußerungen hatten die Pflegekräfte bereits vor dem Termin von ihren Facebookseiten entfernt. Die Parteien verständigten sich darauf, dass zukünftig herabwürdigende Äußerungen gegenüber ihrer Arbeitgeberin unterlassen werden.
LAG Hamm, 5 Sa 541/1, Saal 5
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Berlin
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