Am 15.08.12 wird vor dem Landesarbeitsgericht Hamm der Fall zweier Pflegekräfte verhandelt, die während der Probezeit entlassen worden sindFacebook, nachdem sie sich arbeitsunfähig gemeldet hatten. Nach Ausspruch der Kündigung fand auf Facebook ein Dialog zwischen den beiden Pflegekräften statt. Hierbei wurde unter anderem folgendes geschrieben:
"Quizfrage: was passiert beim (...), wenn man nicht der meinung des egozentrischen chef ist und dann auch noch die frechheit besitzt dazu zu stehen?"
"Man wird gekündigt, per telefon. Armseliger Saftladen und arme pfanne von chef. Hat nicht mal den arsch in der hose selbst anzurufen".
"Nun wird er eben den sturm ernten. Man verarscht mich nicht und die pfeife schon gar nicht."
"Ich liebe meinen Job auch total, hat aber nix mit diesem Drecksladen zu tun".
Der Pflegedienst begehrt mit seiner Klage, dass die beiden Pflegekräfte ihn und seine leitenden Angestellten mit derantigen Äußerungen verächtlich macht. Vor dem Arbeitsgericht Bochum ist er erstinstanzlich unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit bereits gescheitert. Gegen dieses Urteil hat der Pflegedienst Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt. Darüber wird am Mittwoch verhandelt werden.
LAG Hamm, 5 Sa 541/1, Saal 5
Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Berlin
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