Deutsche Wirtschaft in der Coronakrise
Corona hat neben den gesundheitlichen Folgen für die
Betroffenen auch das soziale Leben in Deutschland massiv beeinflusst. Viele Veranstaltungen
wurden bereits abgesagt. Menschen, die aus Risikogebieten wieder zurück zu uns
gekommen sind, befinden sich in ihren Wohnungen in Quarantäne. Und auch die
deutsche Wirtschaft leidet unter COVID-19. Die Konjunktur ist bereits eingebrochen.
Leicher zum Kurzarbeitergeld
Damit die Coronakrise nicht zu Massenentlassungen, betriebsbedingeter Kündigung und
Insolvenzen führt, wurden die Bedingungen für die Kurzarbeit von der Politik erleichtert.
So reicht es nunmehr für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (KUG) aus, dass
mindestens 10 % der Beschäftigten von dem Arbeitsausfall betroffen sein müssen.
Außerdem kann KUG auch Leiharbeitnehmern bewilligt werden, d.h. nunmehr ist die
Einführung von Kurzarbeit auch in der Zeitarbeit möglich.
Keine Kurzarbeit ohne Zustimmung vom Betriebsrat
Soweit im Betrieb ein Betriebsrat besteht, darf die Kurzarbeit
wegen Corona allerdings nicht eingeführt werden, ohne dass der Betriebsrat
vorher zugestimmt hätte oder diese Zustimmung durch eine Einigungsstelle
ersetzt worden ist. Sind sich Betriebsrat und Arbeitgeber einig, dass Kurzarbeit
eingeführt werden soll, so vereinbaren Sie in den meisten Fällen eine Betriebsvereinbarung
Kurzarbeit Corona. Diese regelt dann etwa in welchem Umfang die Kurzarbeit
überhaupt angeordnet werden darf.
Was der Betriebsrat in Sachen Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Corona wissen muss, erfahren Sie auf unserer Internetseite.
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