Freitag, 14. Dezember 2012

Anwalt Arbeitsrecht Berlin Das Arbeitsgericht Aachen - 2 Ca 4226/11 - hat nunmehr entschieden, dass die Ablehnung eines Intensivpflegers für den Dienst in einem katholischen Krankenhaus allein wegen fehlender Religionszugehörigkeit eine Diskriminierung darstellt.

http://t.co/zTH3LP9M Die Ablehnung eines Pflegers vom katholischen Krankenhaus wegen fehlender Religionszugehörigkeit stellt eine Dis...

原文:[Arbeitsrechtskanzlei Bechert] http://t.co/zTH3LP9M (或按文章標題進入連結)

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