Dienstag, 28. August 2012

Kündigung wegen Drogenkonsum in der Freizeit unwirksam

Die Kündigung eines Mitarbeiters der BVG wegen Drogenkonsums in der Freizeit ist unwirksam, weil der Personalrat fehlerhaft angehört wurde. 

http://www.arbeitsrecht-berlin.de/news/kuendigung-von-arbeitnehmer-wegen-drogenkonsum-in-der-freizeit.html

LAG Berlin-Brandenburg, 19 Sa 306/12 und 19 Sa 324/12

Rechtsanwalt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Berlin

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen