Freitag, 22. November 2013

Eiscafé mit Kameraüberwachung !

Vergleich abgeschlossen 

Vor dem LAG Hamm wurde heute der Rechtsstreit wegen der Überwachung mit Videokamera im Eiscafé verhandelt. 

Auf Anregung der Berufungskammer verständigten die Parteien sich darauf, dass
von den sieben Kameras, die in den Räumlichkeiten der Arbeitgeberin angebracht waren, drei Kameras deinstalliert werden. Die zu entfernenden Kameras erfassten den Flur zwischen den Toilettenräumen und den Umkleideräumen der Mitarbeiter sowie den Arbeitsbereich hinter der Theke.

Vier Kameras werden weiterhin genutzt. Drei dieser Kameras erfassen den Gästebereich, eine Kamera erfasst die Kasse. 

Hätte die Parteien den Vergleich nicht abgeschlossen worden, so wäre wohl ein Urteil mit entsprechendem Inhalt ergangen. 

Vergleich, Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Sa 640/13 -vom 22.11.13

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