Mittwoch, 13. März 2013

Leiharbeitnehmer zählen bei Ermittlung der Betriebsratsgröße mit

Leiharbeitnehmer zählen nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bei der Ermitltung der Größe des Betriebsrats mit. Damit gibt das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtssprechung auf.
http://www.arbeitsrecht-berlin.de/news/leiharbeitnehmer-zaehlen-bei-betriebsratsgroesse-mit.html

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