Leiharbeitnehmer zählen nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bei der Ermitltung der Größe des Betriebsrats mit. Damit gibt das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtssprechung auf.
http://www.arbeitsrecht-berlin.de/news/leiharbeitnehmer-zaehlen-bei-betriebsratsgroesse-mit.html
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