Freitag, 14. Dezember 2012

Entschädigung wegen Diskriminierung Das Arbeitsgericht Aachen - 2 Ca 4226/11 - hat nunmehr entschieden, dass die Ablehnung eines Intensivpflegers für den Dienst in einem katholischen Krankenhaus allein wegen fehlender Religionszugehörigkeit eine Diskriminierung darstellt.

Ein ausschließlich wegen seiner fehlenden Religionszugehörigkeit abgelehnter Bewerber hat vor dem Arbeitsgericht Aachen eine Entschädigung wegen Diskriminierung erstritten.

原文:[Arbeitsrechtskanzlei Bechert] http://www.arbeitsrecht-berlin.de/news/religionsdiskriminerung-entschaedigung-von-katholischem-krankenhaus.html (或按文章標題進入連結)

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