Anwaltliche Hilfe bei Kündigung, Abmahnung, Lohnverzug, Wettbewerbsverbot,etc.
Telefon 030/8877427-0
Dienstag, 11. Dezember 2012
Arbeitgeber darf Elternzeit in Arbeitszeugnis erwähnen In der Erwähnung der Elternzeit in einem Arbeitszeugnis liegt keine ungerechtfertigte Benachteiligung, da erhebliche Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers im Zeugnis dokumentiert werden dürfen. Dies entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit.
Arbeitgeber darf Elternzeit in Arbeitszeugnis erwähnen http://t.co/OW5j2VMA #arbeitszeugnis #wahrheit
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen