Donnerstag, 19. Juli 2012

Daimler: Betriebsratsmitglied raus für 130.000 EUR + bezahlte Freistellung bis 30.04.2013

Das Zustimmungsersetzungsverfahren wegen der außerordentlichen Kündigung eines  Betriebsratsmitglieds bei Daimler vor dem LAG Baden-Württemberg endete mit einem Vergleich. Die Beteiligten einigten sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Betriebsratsmitglieds zum 30. April 2013. Bis dahin wird das Betriebsratsmitglied freigestellt. Außerdem wurde die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 130.000 Euro vereinbart.

Daimler hatte dem Betriebsratsmitglied vorgeworfen, seine Frau - die auch bei Daimler arbeitet - mindestens drei mal während seiner Arbeitszeit zu ihrem Job gefahren zu haben. Daimler wertete dies als Arbeitszeitbetrug oder jedenfalls sah Daimler den Verdacht hierzu als begründet an. Der Betriebsrat erteilte Daimler nicht die notwendige Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung - und zwar weder als Tat- noch als Verdachtskündigung. Diese Zustimmung wollte Daimer arbeitsgerichtliche ersetzten lassen. Im Verfahren hatte das Betriebsratsmitglied eingewendet, während der Fahrten Betriebsratsarbeit erledigt zu haben. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte dem Antrag von Daimer auf Erstezung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung nicht entsprochen. Die dagegen eingelgte Beschwerde wurde nunmehr vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt.

Die Brisanz ergab sich daraus, dass es sich um ein sehr aktives Betriebsratsmitlgied gehandelt habaen soll, das zudem als Nachrücker Aussicht auf einen Sitz im Aufsichtsrat hatte. Das Betriebsratsmitglied hatte Daimler vorgeworfen, sein Nachrücken in das mächtige Kontrollgremium mit der Kündigung gezielt vereitelt zu haben.

Rechtsanwalt Martin Bechert,  
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berlin



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